Der Bundesgerichtshof ( BGH ) in Karlsruhe hat den Schutz der Verbraucher bei Online-Geschäften gestärkt und erneut das Widerrufsrecht für solche Verträge bekräftigt. Ein Käufer hatte bemerkt, dass seine gekauften Matratzen bei der Konkurrenz billiger sind, obwohl der Händler eine Tiefpreisgarantie versprach. Der Verkäufer weigerte sich, die Preisdifferenz zu erstatten und wollte auch die Ware nicht zurücknehmen.
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Da der Händler aus Rottweil dem Wunsch nach einem Preisnachlass nicht nachkam, wollte der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen, das der Gesetzgeber jedem Online-Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Kauf gewährt. Der Händler verweigerte dies mit der Begründung, die Frist sei zur Prüfung der Ware gedacht – nicht aber dazu, Forderungen wegen einer Tiefpreisgarantie durchzusetzen. Daraufhin verklagte der Kunde den Anbieter auf Erstattung des Kaufpreises.
Der 8. Zivilsenat des BGH gab ihm nun Recht: "Es ist vollkommen ohne Belang, warum ein Kunde vom Recht auf Widerruf Gebrauch macht", sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Urteilsverkündung. Damit bekommt der Kunde im vorliegenden Fall sein Geld zurück. Preise zu vergleichen und nachzuverhandeln, sei kein Missbrauch des schließlich ausgeübten Widerrufsrechtes (Az.: VIII ZR 146/15).
Recht nicht an bestimmte Motive geknüpft
Das Gericht deutete in der Verhandlung bereits an, dass der Kunde im Recht sein könnte. "Er hat womöglich schlicht das getan, was durch das Widerrufsrecht auch gestattet ist", sagte die Vorsitzende Richterin. Dieses Recht sei nicht an bestimmte Motive geknüpft.
Online-Käufe könnten bis zu 14 Tage nach dem Kauf ohne Begründung rückgängig gemacht werden. Das Unternehmen war in den beiden Vorinstanzen unterlegen und hatte vor dem BGH Revision eingelegt.
"Tiefpreisgarantie" garantiert keinen Tiefpreis
Tiefpreis-Lockangebote haben oft einen Haken. Viele Unternehmen werben damit, schränken Preisgarantien gleichzeitig aber auch ein. Sie lassen sie etwa nur für bestimmte Produkte gelten oder beschränken sie auf eine bestimmte Region. Käufer sollten genau hinschauen, wie die Bedingungen ausformuliert sind.
Verbraucherschützer bezweifeln, dass diese Preisgarantien dem Kunden wirklich nützen. "Oft wird mit Tiefpreisen geworben, die gar keine sind", erklärt Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Der Kunde verlässt sich dann blind auf das Niedrigpreisversprechen – anstatt selber zu recherchieren und so das tatsächlich billigste Produkt zu finden." Nicht selten klappt es jedoch anders herum: Viele Händler sind zu einem Preisnachlass bereit, wenn der Kunde sie mit dem günstigeren Angebot der Konkurrenz konfrontiert.
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